
Klassen

AM
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped)
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

A1
Leichtkrafträder bis 125 cm³
Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW

A2
Krafträder bis 35 kW

A
Krafträder
Dreirädrige Kraftfahrzeuge

B
Kraftwagen bis 3,5 t zG

BE
Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG

C1
Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3,5 t zG bis 7,5 t zGauch mit Anhänger bis 750 kg zG.

C1E
Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg zG
Fahrzeugkombination zG in beiden Fällen max. 12 t.

C
Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3,5 t zG (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger max. 750 kg zG.

CE
Kraftwagenüber 3,5 t zG (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zG.

D
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind - auch mit Anhänger bis 750 kg zG.

L
landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bbH von max. 40 km/h
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
selbstfahrende Futtermischwagen,
Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h

T
Zugmaschinen, mit einer bbH von max. 60 km/h
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und
selbstfahrende Futtermischwagen,
mit einer bbH von max. 40 km/h,

Mofa Prüfbescheinigung
einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder bis maximal 25 km/h bbH,