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Klassen

AM

Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped)

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

A1

Leichtkrafträder bis 125 cm³

Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW

A2

Krafträder bis 35 kW

A

Krafträder

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

B

Kraftwagen bis 3,5 t zG

BE

Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG

C1

Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3,5 t zG bis 7,5 t zGauch mit Anhänger bis 750 kg zG.

C1E

Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg zG

Fahrzeugkombination zG in beiden Fällen max. 12 t.

C

Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3,5 t zG (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger max. 750 kg zG.

CE

Kraftwagenüber 3,5 t zG (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zG.

D

Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind - auch mit Anhänger bis 750 kg zG.

L

landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bbH von max. 40 km/h
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
selbstfahrende Futtermischwagen,
Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h

T

Zugmaschinen, mit einer bbH  von max. 60 km/h

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und
selbstfahrende Futtermischwagen,
mit einer bbH von max. 40 km/h,

Mofa Prüfbescheinigung

einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder bis maximal 25 km/h bbH,

 

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